
Im Strafrecht wird beim Rechtsbegriff der Gewalt zwischen zwei Formen unterschieden: Vis absoluta und vis compulsiva. Vis absoluta bezeichnet dabei die "willensbrechende" Gewalt. Hier wird dem Opfer die freie Willensbetätigung oder Willensbildung absolut unmöglich gemacht, dem Opfer wird schlechthin jede Möglichkeit zu handeln genommen. Beisp.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vis_absoluta

Mit vis absoluta (lat. unbedingte Gewalt) wird die zwingende direkte Gewalt bezeichnet. Diese liegt vor, wenn das Opfer durch unmittelbare Gewaltanwendung gezwungen wird. Z.B. wenn ihm gewaltsam der Arm oder die Hand geführt wird. Das Gegenstück ist die vis compulsiva.
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https://www.lexexakt.de/glossar/visabsoluta.php
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